Seit vielen Jahren werden wir von unterschiedlichen Rechtsschutzversicherern mandatiert, um insbesondere Deckungsklagen mit unserer deckungsrechtlichen Expertise abzuwehren. Hierbei spielen oftmals Rechtsfragen im Zusammenhang mit verschiedenen Ausschlusstatbeständen ebenso eine Rolle wie der Umfang und die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes. Darüber hinaus haben wir bei der Eindämmung von Masseklageverfahren wie Kapitalanlagefällen oder dem Dieselskandal umfassend beraten und neue Rechtsfragen wie die Erteilung einer Abwehrdeckung oder den Umfang anwaltlicher Beratungspflichten nach erteilter Deckungszusage vorgerichtlich beraten und gerichtlich durchgesetzt. Die Beratung bei der Ausgestaltung von AVB in der Rechtsschutzversicherung und die versicherungsaufsichtsrechtliche Prüfung von Fragen, die sich u.a. bei der Einbindung von Schadenabwicklungsunternehmen stellen, runden unser Dienstleistungsangebot ab. Das erklärt auch, warum die Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung im Fachbereich Leben und Aufsicht angesiedelt ist.
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