BLD ist in allen Bereichen der Staats- und Amtshaftung tätig. Dabei stehen wir allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bereits außergerichtlich zur Seite und beraten zum Beispiel Gebiets- und Selbstverwaltungskörperschaften, deren (Eigen-)Betriebe, Amtsträger und Religionsgesellschaften in allen Belangen des Haftpflichtrechts. Unser besonderer Fokus liegt auf der gerichtlichen Abwehr von Schadensersatzansprüchen gegen diese Körperschaften und ihre Organe. Dabei werden wir im Auftrag der Körperschaften selbst, ihrer Versicherer oder Schadenausgleiche tätig und bieten umfassenden Service von der Einzelregulierung bis hin zur Abwehr ganzer Haftungskomplexe.
Grundlage unserer Tätigkeit ist unsere jahrelange Expertise in staats- und amtshaftungsrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei erfordert Staats- und Amtshaftung oft auch interdisziplinäre Zusammenarbeit: Unsere Anwälte sind nicht nur mit den staatshaftungsrechtlichen Grundlagen vertraut, sondern kennen auch den aktuellen Stand der Rechtsprechung und das materielle Recht der jeweiligen Fachdisziplin. Wir befassen uns deshalb mit ‚klassischen‘ amtshaftungsrechtlichen Fragestellungen wie etwa im Bereich der Verkehrssicherungspflichten oder des Straßenverkehrsrechts, können aber auch große Haftungskomplexe beispielsweise im Bauwesen, Medizinschadensrecht oder bei Umweltschäden beraten und vertreten.
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