Umweltschadenfälle stellen einen klassischen Groß- und Langzeitschadenbereich dar, der vor allem im Gewerbe- und Industriesektor die Schadenbearbeitung über Jahrzehnte binden und schon mit sehr früh im Schadenverlauf getroffenen Entscheidungen wesentlich und bisweilen unwiderruflich kanalisieren kann. Durch die unmittelbare Betroffenheit der Allgemeinheit an den Umweltmedien Boden, Luft und Wasser sowie Flora und Fauna ist selbst bei kleinen Schäden im privaten Bereich oftmals schon das lokale und regionale Medieninteresse geweckt, welches Erfahrung im Umgang mit Anspruchstellern und Behörden erfordert. Unsere spezialisierten Anwälte arbeiten eng mit von Ihnen ausgewählten oder uns vorgeschlagenen Sachverständigen zusammen und übernehmen auf Ihren Wunsch auch die außergerichtliche Abarbeitung ganzer Schadenkomplexe (siehe auch außergerichtliche Schadenbearbeitung) oder das rechtliche Monitoring.
Im Bereich Umwelthaftung beraten wir Ihr Versicherungsunternehmen in allen schadenfallbezogenen zivil- und öffentlich-rechtlichen Rechtsfragen, die im Rahmen der vielfältigen gesetzlichen Grundlagen, wie zum Beispiel im Hinblick auf das Umwelthaftungs-, das Umweltschadens-, Bundesbodenschutz- und Wasserhaushaltsgesetz und nicht zuletzt natürlich auch das BGB auftreten können. Wir vertreten auf Ihren Wunsch Ihre Versicherungsnehmer nicht nur im zivilrechtlichen Haftungsprozess, sondern verfügen auch im Verwaltungsverfahren sowie Verwaltungsprozess in diesem Spezialbereich über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz, den wir in Ihrem Interesse und demjenigen Ihrer Versicherungsnehmer nutzen.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei helfen Ihnen schließlich natürlich auch mit ihrer Expertise bei sämtlichen aufkommenden Deckungsfragen zu allen im Markt verfügbaren Deckungskonzepten außergerichtlich und im Zuge der Prozessvertretung.
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