Wenn Mitarbeiter das in sie gesetzte Vertrauen missbrauchen und Gelder veruntreuen, entstehen Unternehmen Schäden, die sie versichern können. Der Schutz einer Vertrauensschadenversicherung erfasst mittlerweile nicht nur den Betrug durch Mitarbeiter, sondern auch den Eingriff Dritter sowie Cyberkriminalität. Unsere Kanzlei kann Sie als Versicherer in diesem hochkomplexen und vielfältigen Segment des Versicherungsrechts, in dem es unterschiedlichste Definitionen des Versicherungsfalls gibt, umfassend und kompetent beraten.
Ein Fokus unserer Tätigkeit liegt bei der Gestaltung Ihrer Versicherungsbedingungen und der Hilfestellung bei der Frage, wie bestimmte Klauseln auszulegen sind. Ferner behandelt unser Rechtsanwaltsteam aufsichtsrechtliche Fragestellungen in diesem Zusammenhang. Wir beraten Ihr Versicherungsunternehmen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, um geltend gemachte deckungsrechtliche Ansprüche abzuwehren. Bereits vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung unterstützen wir Sie in diesem sensiblen Rechtsgebiet dabei, Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherungsnehmer (sach-)gerecht und am Einzelfall orientiert zu lösen. Unsere langjährige forensische Erfahrung hilft uns dabei, Gerichtsprozesse für Ihr Versicherungsunternehmen erfolgreich zu führen – sei es im Deckungsverhältnis zum Versicherungsnehmer oder im Regressverhältnis zum Täter.
Sollte in Ihrem Fall ein Auslandsbezug vorliegen, kann unser internationaler Verbund Legalign Global rasch und fundiert die Fragen des ausländischen Haftungsrechts klären. Schließlich unterstützen wir Sie bei Suche und Auswahl geeigneter Sachverständigen, die über wirtschaftliche Expertise verfügen.
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